Weitere Entscheidung unten: LG Münster, 30.06.1994

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   BGH, 09.06.1994 - IX ZR 191/93   

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https://dejure.org/1994,1684
BGH, 09.06.1994 - IX ZR 191/93 (https://dejure.org/1994,1684)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1994 - IX ZR 191/93 (https://dejure.org/1994,1684)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - IX ZR 191/93 (https://dejure.org/1994,1684)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verteilungsverfahren - Konkursverwalter - Gesellschaftskonkurs - Beachtung von Forderungsausfall von Amts wegen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 153; KO § 212
    Konkursverwalterpflichten im Verteilungsverfahren des Gesellschaftskonkurses

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO §§ 153, 212
    Berücksichtigung des Ausfalls von Forderungen im Gesellschaftskonkurs im Konkurs des Gesellschafters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2286
  • ZIP 1994, 1118
  • MDR 1994, 1107
  • VersR 1995, 66
  • WM 1994, 1590
  • DB 1994, 1923
  • Rpfleger 1995, 36
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - IX ZR 191/93
    Ein Grundurteil ist zwar nur zulässig, wenn der Klageanspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGHZ 53, 17, 23; 97, 97, 109).
  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - IX ZR 191/93
    Hingegen besteht kein Anlaß, den Gesellschaftsgläubigern zusätzlich eine Beweisführung aufzuerlegen und dies mit der Gefahr von Rechtsnachteilen zu verbinden, welche die Privatgläubiger desselben Gemeinschuldners regelmäßig nicht treffen können (vgl. auch BGHZ 34, 293, 297 f).
  • BGH, 23.10.1969 - VII ZR 85/67

    "Beschränkung des Wettbewerbs auf der Anbieterseite" (§ 5 Abs. 2 BaupreisVO)

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - IX ZR 191/93
    Ein Grundurteil ist zwar nur zulässig, wenn der Klageanspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGHZ 53, 17, 23; 97, 97, 109).
  • OLG Celle, 05.10.1993 - 16 U 12/93
    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - IX ZR 191/93
    Das Landgericht (sein Urteil ist abgedruckt in ZIP 1993, 1402) hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht (dessen Urteil in ZIP 1993, 1720 ff veröffentlicht ist) hat ihr dem Grunde nach stattgegeben, jedoch ein Mitverschulden der Klägerin von 1/5 berücksichtigt.
  • LG Hannover, 26.11.1992 - 19 O 245/92
    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - IX ZR 191/93
    Das Landgericht (sein Urteil ist abgedruckt in ZIP 1993, 1402) hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht (dessen Urteil in ZIP 1993, 1720 ff veröffentlicht ist) hat ihr dem Grunde nach stattgegeben, jedoch ein Mitverschulden der Klägerin von 1/5 berücksichtigt.
  • RG, 27.09.1915 - VI 119/15

    33. Haftung des Konkursverwalters.

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - IX ZR 191/93
    Die Verletzung einer solchen Obliegenheit (vgl. RGZ 87, 151, 155) war hier aber nach dem eigenen Vorbringen des Beklagten nicht schadensursächlich.
  • BGH, 26.06.2014 - IX ZR 162/13

    Insolvenzverwalterpflicht zur zinsgünstigen Anlage von Geldmitteln

    Entgegen der Ansicht der Revision ist deshalb die Frage der Pflicht zur zinsgünstigen Anlage nicht derart zweifelhaft, dass ein Verschulden ausscheiden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1994 - IX ZR 191/93, NJW 1994, 2286, 2287; HK-InsO/Lohmann, 7. Aufl., § 60 Rn. 31; MünchKomm-InsO/Brandes/Schoppmeyer, 3. Aufl., § 60 Rn. 92; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 13. Aufl., § 60 Rn. 96).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - U (Kart) 17/08

    Bindungswirkung einer bestandskräftigen kartellbehördlichen oder rechtskräftigen

    Bei Schadensersatzklagen muss daher die hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass irgendein Schaden entstanden ist (BGH NJW 1994, 2286 - hier zitiert nach juris Tz. 8; Vollkommer in Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 304 Rn. 6).
  • BGH, 16.03.2023 - IX ZR 150/22

    Haftung des Treuhänders

    bb) Auch im Haftungsrahmen des § 60 InsO wird vorausgesetzt, dass ein Insolvenzverwalter die Normen der Insolvenzordnung kennt oder sich zutreffend darüber informieren lässt (BGH, Urteil vom 9. Juni 1994 - IX ZR 191/93, NJW 1994, 2286, 2287, zu § 82 KO; Graf-Schlicker/Webel, InsO, 6. Aufl., § 300 Rn. 19).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17

    Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgten Rückbaus von sog. Entspannungsgräben

    Bei Schadensersatzklagen muss daher wahrscheinlich sein, dass irgendein Schaden entstanden ist (BGH NJW 98, 1709; NJW 94, 3295; NJW 94, 2286), wobei die Erleichterung des § 287 ZPO gilt.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 256/07

    Haftung eines ausländischen Brokerhauses für Verluste eines deutschen Anlegers

    Die dafür notwendige, hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Kläger auch unter Berücksichtigung der Einwendungen der Beklagten jedenfalls einen Schaden in irgendeiner Höhe erlitten hat (BGHZ 110, 200f; 126, 219; NJW 1994, 2286; 1998, 1709) liegt vor.
  • OLG Hamm, 19.03.2010 - 9 U 71/09

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall u.a. im Hinblick auf das Vorliegen einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (z.B. BGH NJW 1986, 2309; NJW 1994, 2286; NJW 1998, 1709; NZBau 2007, 167) ist für den Erlass eines Grundurteils erforderlich aber auch genügend, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Anspruch in irgendeiner Höhe besteht, wobei die Höhe des Anspruches aber im Einzelnen noch nicht feststeht.
  • OLG Oldenburg, 28.02.2006 - 12 U 85/05

    Mängelrechte auch ohne akutes Schadensbild

    Es reicht die Feststellung, dass jede der beiden Alternativen zur Bejahung des Anspruchsgrundes hinreicht ( BGH NJW 1998, 379) und dass der Anspruch auch unter Berücksichtigung der Einwendungen des Beklagten in irgendeiner Höhe entstanden ist ( BGHZ 110, 200; 126, 219; BGH NJW 1994, 2286 [BGH 09.06.1994 - IX ZR 191/93] ; 1998, 1709) .
  • OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
    Wie für den Erlaß eines Grundurteils erforderlich (BGH NJW 1994, 2286; 1985, 2107, 2557; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Auflage, § 304 Rn. 6), besteht ein Schaden und damit auch der Klageanspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe.
  • OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 25 U 111/08

    Widerspruchsrecht des schwachen Insolvenzverwalters

    Unverschuldet ist der Rechtsirrtum eines Insolvenzverwalters anerkanntermaßen dann, wenn er - entsprechend seiner Obliegenheit, die Vorschriften der Insolvenzordnung ebenso zu kennen und zu beachten wie eine gefestigte Literaturmeinung und eine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung - unterschiedlich erörterte und höchstrichterlich noch nicht entschiedene Rechtsfragen prüft und sich mit guten Gründen einer Auffassung anschließt und danach handelt (vgl. BGH NJW 1994, S. 2286; MK-InsO, a.a.O., §§ 60, 61 InsO, Rdn. 92 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des BGH).
  • OLG Koblenz, 28.01.2000 - 10 U 1424/98

    Rückversicherung - "drohende Schäden" - Meldepflicht - Einstandspflicht -

    Erforderlich und genügend ist, daß der geltend gemachte Anspruch auch unter Berücksichtigung der Einwendungen gegen ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGHZ 53, 17 (23); 97, 97 (109); 111, 125 (133); 126, 217 (219); BGH Urteil vom 9. Juni 1999 - IX ZR 191/93 - NJW 94, 2286).
  • OLG Koblenz, 02.07.1999 - 10 U 1389/96

    Behandlungsfehler; Tiermedizin; Medikamentierung; Dosierung; Arztfehler

  • OLG München, 05.03.1998 - 24 U 895/97
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Rechtsprechung
   LG Münster, 30.06.1994 - 5 T 521/94   

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https://dejure.org/1994,11552
LG Münster, 30.06.1994 - 5 T 521/94 (https://dejure.org/1994,11552)
LG Münster, Entscheidung vom 30.06.1994 - 5 T 521/94 (https://dejure.org/1994,11552)
LG Münster, Entscheidung vom 30. Juni 1994 - 5 T 521/94 (https://dejure.org/1994,11552)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1254
  • Rpfleger 1995, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Indessen hatte sich die anwaltliche Tätigkeit des Betreuers hier nicht auf Verhandlungen mit den beiden Gläubigern der Betroffenen beschränkt, sondern er hat durch die Anbringung eines Einstellungsantrages nach § 30 a ZVG eine weitere Tätigkeit entfaltet, für die eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Vollstreckungsschuldner ihrer Art nach durchaus in Frage kommt (vgl. MünchKomm/Wax, ZPO, 2. Aufl. § 114 ZPO Rdn. 65; LG Bielefeld RPfleger 1987, 210; LG Münster MDR 1994, 1254, 1255).
  • BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 197/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsversteigerungsverfahren

    a) Sie räumt ein, daß die vom Schuldner beantragte Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 121 Abs. 2 ZPO nur in Betracht kommt, wenn sich zuvor die Voraussetzungen des § 114 ZPO bejahen lassen (MünchKomm-ZPO/Wax, ZPO 2. Aufl. § 114 Rdn. 65; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. § 121 Rdn. 2; LG Münster Rpfleger 1995, 36; LG Krefeld Rpfleger 1988, 156; LG Bielefeld Rpfleger 1987, 210).
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